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   BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84   

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https://dejure.org/1986,5909
BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84 (https://dejure.org/1986,5909)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1986 - 9a RV 6/84 (https://dejure.org/1986,5909)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1986 - 9a RV 6/84 (https://dejure.org/1986,5909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Fiktion der Witwenbeihilfe bei mindestens 5 Jahre Anspruch auf Berufsschadensausgleich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanspruch - Schadensermittlung - Berufsschadensausgleich - Witwenbeihilfe - Unfallwitwenrente

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.03.1982 - 9a/9 RV 28/81

    Hinterbliebenenversorgung; Erhebliche Beeinträchtigung; Starrer Vomhundertsatz;

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Demgegenüber hat der BMA unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Senats (BSGE 53, 169 : SozR 3100 % 48 Nr. 8 und Urteil des Senats SozR 3100 S 98 Nr. 10) seine bisherige Auslegung des Begriffes "nicht unerheblich" (vgl Rundschreiben vom 8. März 1976 - BVBl 1976 S 60 Nr. 28) aufgegeben und den Ländern mit Rundschreiben vom 16. März 1984 (BVBl Nr. 3 bis 6/89 S 10 : BArbBl 198H/3/63) empfohlen, von einem zwischen 10 bis 15 gestaffelten Prozentsatz als Richtwert auszugehen, der der jeweiligen Einkommensgruppe zuzurechnen ist.
  • BSG, 25.01.1974 - 10 RV 261/73

    Schädigungsunabhängiger Nachschaden

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Hier ist, wie auch in 5 1 Abs. 1 BVG und für den Berufsschadens- ausgleich in 5 30 Abs. 3 BVG normiert, der Grundsatz des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der kriegsbedingten Schädigung und seinen wirtschaftlichen Folgen vorgegeben (BSGE 37, 80, 82 f : SozR 3100 S 30 Nr. 1).
  • BSG, 01.12.1978 - 10 RV 79/77

    Einordnung einer durch vorübergehendes schädigungsbedingtes Mindereinkommen Rente

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Die Pauschalierung nimmt es in Kauf, daß im Einzelfall von einem größeren Einkommensverlust als dem tatsächlichen ausgegangen wird (BSGE 47, 220, 223 : SozR 3100 $ 30 Nr. 40).
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 246/74

    Revisionszulassung zur Prüfung der Frage, ob und wie ein spezieller

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Der Berufsschadensausgleich setzt einen konkreten, betragsmäßig faßbaren wirtschaftlichen Schaden in der Person des Beschädigten zu dessen Lebzeiten voraus (BSGE 41, 65, 67 : SozR 3100 $ 30 Nr. 10).
  • BSG, 14.05.1958 - 9 RV 1042/55
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Entgegen der Revision ist mit der Neufassung des % 98 Abs. 1 BVG mit Wirkung vom 1. Januar 1976 an ein neuer Versorgungsanspruch nach Voraussetzung und Inhalt geschaffen werden (BSGE 7, 187, 190).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 46/82

    Witwenbeihilfe - nicht unerhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    - und vom 7. Dezember - 9a RV 46/82 -).
  • BSG, 10.08.1983 - 9a RV 23/82
    Auszug aus BSG, 19.03.1986 - 9a RV 6/84
    Das verdeutlicht die Wortfassung selbst, wenn es darin heißt "und dadurch die Versorgung seiner Hinterbliebenen nicht unerheblich beeinträchtigt werden ist" (BSG SozR 3100 5 M8 Nr. 6 und weitere Urteile des Senats vom 10. August 1983 - 9a RV 23/82 1983.
  • BSG, 11.12.2008 - B 9 V 3/07 R

    Kriegsopferversorgung - Versorgungsverwaltung - Versorgungsamt - Zuständigkeit -

    Während bei der besonderen beruflichen Betroffenheit auf die aktuelle berufliche Situation des Beschädigten abzustellen ist, so dass Leistungen evtl auch ohne Einkommenseinbuße wegen Verlusts von sozialem Ansehen zu beanspruchen sind, soll die Witwenbeihilfe keine auf die Berufstätigkeit als solche bezogene Entschädigung sein; maßgeblich ist die Auswirkung auf die Versorgung (BSG, Urteil vom 14.6.1978 - 9 RV 54/77 - SozR 3100 § 48 Nr. 4 S 7 ff; BSG, Urteil vom 19.3.1986 - 9a RV 6/84 - SozR 3100 § 48 Nr. 13 S 35).

    Vielmehr ist das Rentenmindereinkommen entsprechend den von der Rechtsprechung für den BSA entwickelten Rechtsgrundsätzen pauschalierend und generalisierend nach einem durchschnittlichen Bezug festzusetzen (BSG, Urteil vom 5.3.1980 - 9 RV 81/78 - SozR 3100 § 30 Nr. 47 S 199; BSG, Urteil vom 19.3.1986 - 9a RV 6/84 - SozR 3100 § 48 Nr. 13 S 36).

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RV 31/95

    Schädigungsbedingte Minderung der Gesamtversorgung einer Witwe

    In seinem Urteil vom 19. März 1986 (SozR 3100 § 48 Nr. 13) hat der 9a-Senat erneut den Gesamtversorgungsmaßstab des § 48 BVG betont (vgl BSG aaO; S 37) und darauf hingewiesen, daß die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 48 BVG nach ihrem Sinn und Zweck nur wirtschaftlich zu verstehen seien.

    Erst im Rundschreiben vom 11. März 1987 - Gz: VI a 1-53073 - (vgl Schönleiter aaO Nr. 18, BABl I 5/1987, S 58), das im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 19. März 1986 (vgl BSG SozR 3100 § 48 Nr. 13) erging, vertritt das BMA die Auffassung, daß diejenige Witwenversorgung, anhand deren (durch Vergleich mit dem Bemessungsbetrag des § 33 Abs. 1 Satz 2 Buchst a BVG) der maßgebliche Vomhundertsatz zu ermitteln sei, und diejenige zu unterscheiden seien, auf deren konkrete Minderung um diesen Vomhundertsatz es ankomme.

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 VK 1/10

    Einkommen, Gesundheitszustand, Rentenversicherung, Versorgung, Witwenrente,

    Vielmehr ist das Rentenmindereinkommen entsprechend den von der Rechtsprechung für den Berufsschadensausgleich entwickelten Rechtsgrundsätzen pauschalierend und generalisierend nach einem durchschnittlichen Bezug festzusetzen (vgl. BSG, Urteile vom 05.03.1980, Az.: 9 RV 81/78, und vom 19.03.1986, Az.: 9a RV 6/84).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1998 - L 10 V 7/96

    Witwenbeihilfe - Kriegsbeschädigter - Ermittlung des Vergleichseinkommens

    Diese Richtsätze hat das BSG bestätigt (BSG, Urteil vom 19.03.1986 - 9a RV 6/84, in: SozR 3100 § 48 Nr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1997 - L 6 V 240/95

    Anspruch auf Witwenbeihilfe; Berufsschadensausgleich; Altersvorsorge

    Aus diesem Grunde hat das BSG im Interesse der beweispflichtigen Betroffenen bereits entschieden, daß die schädigungsbedingte Versorgungslücke bei der Witwenbeihilfe nach den gleichen pauschalierenden und generalisierenden Grundsätzen zu bestimmen ist, die beim Anspruch auf Berufsschadensausgleich (BSA) (§ 30 Abs. 3 bis 5 BVG) zur Feststellung eines schädigungsbedingten Einkommensverlustes heranzuziehen sind (BSG SozR 3100 § 48 Nr. 13 unter Bezugnahme auf BSG SozR 3100 § 30 Nr. 47).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.1989 - L 4 V 37/89

    Witwenbeihilfe - schädigungsbedingte Minderung der Hinterbliebenenversorgung -

    Die nach § 48 Abs. 1 BVG anzustellende Schadensermittlung richtet sich nach den Rechtsgrundsätzen des Berufsschadensausgleichs (vgl BSG vom 19.3.1986 - 9a RV 6/84 = Breith 1986, 956).
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